Durchführungsbeschluss EU-Kommission: Z2-Gerste "Scrabble"

13.12.2016

Saatgut von Gerste der Kategorie „zertifiziertes Saatgut der zweiten Vermehrung“ der Sorte Scrabble, das den Anforderungen zur Sortenreinheit gemäß Anhang II Nummer 1 Buchstabe A der Richtlinie 66/402/EWG nicht entspricht, darf in der Union bis zu einer Höchstmenge von 6.000 Tonnen und für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2018 in Verkehr gebracht werden, sofern die Mindestreinheit nicht weniger als 97 % beträgt. Diesen Beschluss hatte die EU-Kommission mit Veröffentlichung am 13. Dezember 2016 erlassen. 

Als Begründung führt die EU-Kommission an, dass in Spanien die verfügbare Menge des zertifizierten Saatguts der zweiten Vermehrung von Gerste, das die Voraussetzung zur EU-Mindestsortenreinheit von Saatgut erfüllt, aufgrund von Problemen während der Erzeugung im letzten Jahr nicht ausreichend ist und daher den Bedarf dieses Mitgliedstaats nicht decken kann. Die Nachfrage nach diesem Saatgut könne auch durch entsprechendes Saatgut aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittländern nicht gedeckt werden. Spanien sollte daher ermächtigt werden, das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Sorte, das weniger strengen Anforderungen unterliegt, zuzulassen. Darüber hinaus sollten andere  Mitgliedstaaten, die Spanien mit Saatgut dieser Sorte beliefern können — unabhängig davon, ob dieses Saatgut in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland im Sinne der Entscheidung 2003/17/EG des Rates (2) geerntet wurde —, ermächtigt werden, das Inverkehrbringen solchen Saatguts zuzulassen, um das Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen und Störungen auf dem Binnenmarkt zu vermeiden.

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