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P r e s s e m e
l d u n g |
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„Brauchen dringend
Nachbaulösung“ |
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Diskussion über Lizenzgebühr beim
Saatguthandelstag auf Burg Warberg am 11. und
12. Mai 2010 |
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Bonn.
Anfang April hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs
GmbH (STV) wie in jedem Frühjahr die Fragebögen
zur Erfassung des Nachbaus an die Landwirte
verschickt. Auf diese Weise sichert die STV den
Pflanzenzüchtern deren gesetzlich garantiertes
Recht auf eine Lizenzgebühr. Zahlreiche
Landwirte sehen das allerdings anders. Dieses
Spannungsfeld wird während des traditionellen
Saatgut-handelstages auf Burg Warberg am 11. und
12. Mai beleuchtet. Im Mittelpunkt der
zweitägigen Veranstaltung des Bundesverbandes
der VO-Firmen e.V. (BVO) stehen der
Saatgutnachbau sowie die Fragen: Wer bezahlt den
technischen Fortschritt? Welche Lösungsansätze
gibt es? Züchter, Landwirte,
Ökolandbau-Vertreter und Bauernverband werden
dabei zu Wort kommen. |
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Der
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP)
hatte im Jahr 2008 die bis dahin von
Landwirtschaft und den Züchtern gemeinsam
getragene Rahmen-regelung Saat- und Pflanzgut
gekündigt. Die Rahmenregelung hatte ihre
Vorzüg-lichkeit eingebüßt und war nicht länger
geeignet, den Züchtungsfortschritt zu sichern
und den Z-Saatgut-Einsatz zu steigern. Auch die
Nachbaugebühren-einnahmen verliefen rückläufig
und gaben nur einen Teil des tatsächlichen
Nachbaus wieder. |
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Für
BVO-Vorstandssprecher Horst Bremer ist die
Nachbaugebühr unerlässlich: „Die Zahlung der
Nachbaugebühr basiert einerseits auf einer
gesetzlichen Grundlage zum Schutz des geistigen
Eigentums der Sortenschutzinhaber, andererseits
ist sie zu der entscheidenden finanziellen
Grundlage für die weitere Forschung und Züchtung
geworden.“ Nach Schätzungen des BVO fehlen
der Züchtung derzeit bei 50 Prozent Nachbau in
Deutschland wichtige Einnahmen im
Z-Saatgut-Lizenz-Bereich, um die kostenintensive
Forschung und Züchtung zu betreiben. Deshalb
drohen immer mehr Züchter aus den
Zucht-Programmen auszusteigen. |
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Im Jahr 2009
waren in Deutschland allein 353 Getreidesorten
für die Landwirtschaft mit unterschiedlichsten
Eigenschaften zugelassen. Pflanzenzüchter lassen
die genetische Vielfalt in den Züchtungsprozess
einfließen, um neue angepasste Sorten zu
entwickeln, die beispielsweise auch unter den
geänderten Bedingungen des Klimawandels wachsen.
Z-Saatgut ist ein professionell vermehrtes
hochwertiges Spezialprodukt, das mehrfach auf
verschiedene Krankheiten geprüft und amtlich
zertifiziert wird. Verwendet ein Landwirt
eigenes Erntegut zur Aussaat, geht er das Risiko
ein, krankheitsbelastetes Saatgut zu verwenden. |
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„Kurzfristig mag der Nachbau den Landwirten
Saatgut zu einem geringen Preis bringen. Aber
langfristig leidet der Ertragsfortschritt und
damit die eigene Wettbe-werbsposition“,
warnt der Verband. Deutschland verzeichnete
bisher durch seinen stark ausgeprägten
Sortenschutz einen hohen jährlichen
Ertragszuwachs. Unter-suchungen der
Humboldt-Universität zu Berlin belegen, dass die Flächenertrags-zuwächse in Deutschland bei
Weizen in den Jahren zwischen 1980 bis 2007 drei
Mal so hoch waren wie in den USA. |
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„Wir
fordern deshalb dringend eine umfassende Lösung.
Dazu gehören staatliche Anreize für verstärkte
Investitionen in die Pflanzenzüchtung, auch
durch Sorten-schutz und Nachbaugebühren, da sie
für die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft von
großer Bedeutung sind“, so der BVO-Vertreter.
„Ebenso wünschen wir uns Unterstützung
Seitens der Politik wie auch der betroffenen
Wirtschaft – Landwirt-schaft, Handel und
Züchtung – bei der Umsetzung eines neuen
Nachbaumodells, an dem die Saatgutwirtschaft
derzeit arbeitet. Die gesetzlichen Regelungen
zur Nachbaulizenzerhebung und Auskunftspflicht
der nachbauenden Landwirte und der
Aufbereitungsbetriebe sind lückenhaft. Hier
sehen wir Nachbesserungsbedarf, um mehr
Rechtsfrieden, Rechtsklarheit, Transparenz,
Gerechtigkeit in der Gebühren-erhebung sowie
weniger Bürokratieaufwand für die Landwirte und
Aufbereiter zu erreichen“. |
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30.04.2010 |
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Text der Pressemeldung
im PDF-Format: |
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Titelübersicht |
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