Home

 Mitglieder Info

 Presse / Publikationen

 Termine / Handelstage

 Themenschwerpunkte
   Übersicht
   Qualitätssicherung
   Saatgutanerkennung/NOB
   Vereinfachung der
 Saatgutanerkennung
   Umsatzsteuer
   Sortenschutzgesetz
   Saatgutbeizung
   Gentechnik
   Aufbereitung von  Nachbausaatgut
   Sortenschutz & Nachbau
   Ökologisches Saatgut

 Unser Verband

 E-Mail
 Feedback
 Impressum
 Kontakt
 Links
 Sitemap

 

 

 

 

 C. Vereinfachung der Saatgutanerkennung

 

Der Deutsche Bundestag hat im November 2001 die Bundesregierung aufgefordert, „das gesamte Saatgutrecht im Hinblick auf seine ökonomische Sinnhaftigkeit und den tatsächlichen Bedarf zu überprüfen und Vorschläge für eine Vereinfachung oder Liberalisierung des geltenden nationalen wie auch europäischen Rechts zu entwickeln“.

Die Bundesregierung hat darauf hin im Januar 2004 einen Bericht zur Überprüfung des Saatgutrechts vorgelegt, der vom Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundessortenamt – ohne Beteiligung der Saatgutwirtschaft – erstellt worden ist. Die Vorschläge zur Vereinfachung des Saatgutrechts gliedern sich in Änderungsvorschläge im Bereich des nationalen und EU-Rechts, in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und beziehen sich inhaltlich vor allem auf die Gebiete Saatgutanerkennung und Sortenzulassung

 
  Deutscher Bundestag: Bericht über die Überprüfung des Saatgutrechts zum Download (Drucksache 15/2381 vom 26.01.2004)

BMU


Im Februar 2005 fand im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung zum Thema „Vereinfachung des Saatgutrechts“ statt. Hierbei wurden der BVO, der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger, der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter, der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Raiffeisenverband angehört. Übereinstimmend unterstützten die Verbandsvertreter eine Reduzierung der Anerkennungsstellen und eine Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis. Abgelehnt wurden die Vorschläge zur Herabsetzung der Anforderungen an den Feldbestand und die Beschaffenheit des Saatguts sowie zur Abschaffung der Kategorie „Z-Saatgut“.

In einer Entschließung vom April 2005 hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, unter Einbeziehung von Ländern und Fachverbänden zeitnah auf eine Konzentration der Saatgutanerkennungsstellen sowie der Saatgutprüfstellen unter Beachtung regionaler Bezüge hinzuwirken. Im Sinne einer Deregulierung soll das Anerkennungsverfahren vereinheitlicht werden, um Kosten zu sparen und die Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Es deutete sich an, dass der Schwerpunkt der Diskussion in Richtung einer Zentralisierung der Saatgutanerkennung läuft.
 

  Beschluss des Bundesrates vom 29.04.2005 zum Download:
Entschließung des Bundesrates zur Deregulierung des Saatgutrechts

BMU


Ausgehend vom Entschließungsantrag des Bundesrates 2005 hat die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Deutschen Bundestag am 08.11.2006 einen Bericht über die Überprüfung des Saatgutrechts vorgelegt. Darin werden kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Vereinfachung des Saatgutrechts in Deutschland vorgestellt. Eine weitergehende Analyse soll aufzeigen, ob die Reduzierung der Anerken-nungsstellen bzw. die Verlagerung der administrativen Aufgaben auf eine zentrale Stelle machbar sind und zu Entlastungen bei den Bundesländern führen.

 

 

Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Überprüfung des Saatgutrechts 2006 vom 08.11.2006 (Drucksache 16/3300)
   
 

Ausbau der SAPRO/KAPRO zur „virtuellen Anerkennungsstelle“

 


In den jahrelangen Diskussionen hat sich gezeigt, dass die Schaffung einer zentralen Anerkenn¬ungsstelle unter Aufgabe der Länderhoheit in diesem Bereich nicht umsetzbar ist. Die Bundesländer haben sich jedoch darauf verständigt, die bereits bestehende Datenbank SAPRO/KAPRO als zentrale, webbasierte Datenbank und damit als „virtuelle bundesweite Anerkennungsstelle“ auszubauen. Zukünftig soll es einheitliche Verfahrensabläufe (Anerkennungsnummern, Bescheide, Probenahmeformulare etc.), eine zentrale Anmeldung zur Anerkennung und eine zentralisierte Datenprüfung und -pflege geben. Angestrebt wird auch eine vereinheitlichte Gebührenordnung. Auf diese virtuelle Datenbank sollen neben den Behörden auch die Züchter und VO-Firmen direkt zugreifen und die Anmeldung zur Anerkennung „online“ durchführen können.

Der BVO befürwortet den Konzentrationsprozess im Bereich der Saatgutanerkennung, insbesondere:
 

  • Zentralisierung der Saatgutanerkennung - grundsätzliche Vereinheitlichung sämtlicher Vorschriften, Vorgänge und Abläufe für ganz Deutschland

  • Vereinfachung der Verfahrensabläufe durch Einrichtung eines zentralen Anmeldeverfahrens

  • Etablierung einer zentralen Datensammlung und Datenspeicherung

  • Einführung eines einheitliches Berichts- und Formularwesen sowie einer einheitlichen Gebührenordnung

  • Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Doppelarbeit (Staat und Wirtschaft)

  • Beibehaltung des amtlichen Anerkennungsverfahrens für Z-Saatgut

  • weiterer Ausbau der nicht-obligatorischen Beschaffenheitsprüfung, der privaten Feldbestandsprüfung sowie der private Probenahme (11. Änderungsverordnung saatgutrechtlicher Verordnungen aus dem Jahr 2004)

 
 

 

 

Thema


voriges

  nächstes
 
 
 
 
 


 

 

 

 

 

 

 

| Seitenanfang |