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C. Vereinfachung
der
Saatgutanerkennung |
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Der Deutsche
Bundestag hat im
November 2001
die
Bundesregierung
aufgefordert,
„das gesamte
Saatgutrecht im
Hinblick auf
seine
ökonomische
Sinnhaftigkeit
und den
tatsächlichen
Bedarf zu
überprüfen und
Vorschläge für
eine
Vereinfachung
oder
Liberalisierung
des geltenden
nationalen wie
auch
europäischen
Rechts zu
entwickeln“.
Die
Bundesregierung
hat darauf hin
im Januar 2004
einen Bericht
zur Überprüfung
des
Saatgutrechts
vorgelegt, der
vom
Bundeslandwirtschaftsministerium
und dem
Bundessortenamt
– ohne
Beteiligung der
Saatgutwirtschaft
– erstellt
worden ist. Die
Vorschläge zur
Vereinfachung
des
Saatgutrechts
gliedern sich in
Änderungsvorschläge
im Bereich des
nationalen und
EU-Rechts, in
kurz-, mittel-
und langfristige
Maßnahmen und
beziehen sich
inhaltlich vor
allem auf die
Gebiete
Saatgutanerkennung
und
Sortenzulassung |
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Deutscher
Bundestag:
Bericht über die
Überprüfung des
Saatgutrechts
zum Download
(Drucksache
15/2381 vom
26.01.2004) |
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Im Februar 2005
fand im
Ausschuss für
Verbraucherschutz,
Ernährung und
Landwirtschaft
des Deutschen
Bundestages eine
Expertenanhörung
zum Thema
„Vereinfachung
des
Saatgutrechts“
statt. Hierbei
wurden der BVO,
der
Bundesverband
Deutscher
Saatguterzeuger,
der
Bundesverband
Deutscher
Pflanzenzüchter,
der Deutsche
Bauernverband
und der Deutsche
Raiffeisenverband
angehört.
Übereinstimmend
unterstützten
die
Verbandsvertreter
eine Reduzierung
der
Anerkennungsstellen
und eine
Vereinheitlichung
der
Verwaltungspraxis.
Abgelehnt wurden
die Vorschläge
zur Herabsetzung
der
Anforderungen an
den Feldbestand
und die
Beschaffenheit
des Saatguts
sowie zur
Abschaffung der
Kategorie
„Z-Saatgut“.
In einer
Entschließung
vom April 2005
hat der
Bundesrat die
Bundesregierung
gebeten, unter
Einbeziehung von
Ländern und
Fachverbänden
zeitnah auf eine
Konzentration
der
Saatgutanerkennungsstellen
sowie der
Saatgutprüfstellen
unter Beachtung
regionaler
Bezüge
hinzuwirken. Im
Sinne einer
Deregulierung
soll das
Anerkennungsverfahren
vereinheitlicht
werden, um
Kosten zu sparen
und die
Verfahren
insgesamt zu
beschleunigen.
Es deutete sich
an, dass der
Schwerpunkt der
Diskussion in
Richtung einer
Zentralisierung
der
Saatgutanerkennung
läuft.
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Beschluss des
Bundesrates
vom 29.04.2005
zum Download:
Entschließung
des Bundesrates
zur
Deregulierung
des
Saatgutrechts |
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Ausgehend vom
Entschließungsantrag
des Bundesrates
2005 hat die
Bundesregierung,
vertreten durch
das
Bundeslandwirtschaftsministerium
dem Deutschen
Bundestag am
08.11.2006 einen
Bericht über die
Überprüfung des
Saatgutrechts
vorgelegt. Darin
werden kurz- und
mittelfristige
Maßnahmen zur
Vereinfachung
des
Saatgutrechts in
Deutschland
vorgestellt.
Eine
weitergehende
Analyse soll
aufzeigen, ob
die Reduzierung
der
Anerken-nungsstellen
bzw. die
Verlagerung der
administrativen
Aufgaben auf
eine zentrale
Stelle machbar
sind und zu
Entlastungen bei
den
Bundesländern
führen.
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Unterrichtung
durch
die
Bundesregierung
Bericht
über die
Überprüfung
des
Saatgutrechts
2006 vom
08.11.2006
(Drucksache
16/3300) |
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Ausbau der SAPRO/KAPRO
zur „virtuellen
Anerkennungsstelle“ |
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In den
jahrelangen
Diskussionen hat
sich gezeigt,
dass die
Schaffung einer
zentralen
Anerkenn¬ungsstelle
unter Aufgabe
der Länderhoheit
in diesem
Bereich nicht
umsetzbar ist.
Die Bundesländer
haben sich
jedoch darauf
verständigt, die
bereits
bestehende
Datenbank SAPRO/KAPRO
als zentrale,
webbasierte
Datenbank und
damit als
„virtuelle
bundesweite
Anerkennungsstelle“
auszubauen.
Zukünftig soll
es einheitliche
Verfahrensabläufe
(Anerkennungsnummern,
Bescheide,
Probenahmeformulare
etc.), eine
zentrale
Anmeldung zur
Anerkennung und
eine
zentralisierte
Datenprüfung und
-pflege geben.
Angestrebt wird
auch eine
vereinheitlichte
Gebührenordnung.
Auf diese
virtuelle
Datenbank sollen
neben den
Behörden auch
die Züchter und
VO-Firmen direkt
zugreifen und
die Anmeldung
zur Anerkennung
„online“
durchführen
können.
Der BVO
befürwortet den
Konzentrationsprozess
im Bereich
der
Saatgutanerkennung,
insbesondere:
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-
Zentralisierung
der
Saatgutanerkennung
-
grundsätzliche
Vereinheitlichung
sämtlicher
Vorschriften,
Vorgänge und
Abläufe für
ganz
Deutschland
-
Vereinfachung
der
Verfahrensabläufe
durch
Einrichtung
eines
zentralen
Anmeldeverfahrens
-
Etablierung
einer
zentralen
Datensammlung
und
Datenspeicherung
-
Einführung
eines
einheitliches
Berichts-
und
Formularwesen
sowie einer
einheitlichen
Gebührenordnung
-
Kosteneinsparungen
durch
Vermeidung
von
Doppelarbeit
(Staat und
Wirtschaft)
-
Beibehaltung
des
amtlichen
Anerkennungsverfahrens
für
Z-Saatgut
-
weiterer
Ausbau der
nicht-obligatorischen
Beschaffenheitsprüfung,
der privaten
Feldbestandsprüfung
sowie der
private
Probenahme
(11.
Änderungsverordnung
saatgutrechtlicher
Verordnungen
aus dem Jahr
2004)
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Thema |
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