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G. Gentechnik |
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| Anbauverbot von Bt-Mais MON810 in Deutschland |
| Meinungsaustausch mit Bundesministerin Ilse Aigner in Berlin |
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| Anbau von Bt-Mais MON810 in Deutschland verboten |
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Drei Monate vor der diesjährigen Maisaussaat ist ein Ende des von Landwirtschaftsministerin Aigner verhängten Anbauverbots für den MON810-Mais nicht in Sicht. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig über die Klage des Herstellers Monsanto verzögert sich. Die neue Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag Ende 2009 darauf verständigt, bis zu einer gerichtlichen Klärung das Anbau-Verbot beizubehalten. Dennoch melden derzeit Landwirte aus Unterfranken, Sachsen und Brandenburg Flächen von gut 800 Hektar beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an. Auf diesen Flächen wollen sie 2010 den gentechnisch veränderten MON810-Mais anbauen. Die Landwirte möchten sich durch die Anmeldung die Möglichkeit des GVO-Anbaus offen halten, sollte der Anbau von MON810 doch noch in 2010 erlaubt werden. Spätestens drei Monate vor der Aussaat müssen nämlich alle Flächen, auf denen der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen vorgesehen ist, beim Standortregister des BVL gemeldet werden. Dort werden die Meldungen derzeit "unter Vorbehalt" entgegen genommen.
Die 1998 nach altem EU-Recht erteilte Genehmigung für den Anbau von MON810 ist auf EU-Ebene ausgelaufen und der EU-weite Anbau erfolgt seitdem nur noch im Rahmen des Bestandsschutzes. Derzeit wird die Neuzulassung des GV-Maises auf EU-Ebene kontrovers diskutiert. In den letzten Jahren haben die EU-Mitgliedsstaaten Frankreich, Österreich, Ungarn und Griechenland von der Schutzklausel Gebrauch gemacht – kürzlich auch Luxemburg. Als Gründe für das deutsche Verbot führte Aigner neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gefahren und Risiken von MON810 für die Umwelt an. Sie stützt sich hierbei u.a. auf zwei Luxemburger Studien aus den Jahren 2008 und 2009. Diese hätten gezeigt, dass MON810 sich in seiner Wirkung nicht nur auf den Zielorganismus, den Maiszünzler-Schmetterling, beschränke, sondern auch andere Organismen beeinträchtige. So erhöhe sich die Sterblichkeit bei den Larven des Zweipunkt-Marienkäfers. Auch Wasserorganismen seien bedroht. Die zweite wichtige Aussage der Studien sei, dass die Ausbreitung der Maispollen deutlich weiter reiche, als bisher angenommen wurde, erläutert Aigner.
Auf wenig Verständnis stößt das Anbauverbot für MON810 beim Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP). Der Verband nennt die Entscheidung einen „Willkürakt“ und kritisiert das Anbauverbot scharf. Mit dieser politisch motivierten Entscheidung markiere die Ministerin den Abschied von Fortschritt und Innovation und riskiere die Spitzenposition des Forschungsstandortes Deutschlands. Nach Auffassung des BDP liegen keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die ein Anbauverbot rechtfertigen. Die Ministerin widersetze sich damit der europäischen Gesetzgebung, die für den Ausruf der Schutzklausel gerade neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Sicherheitsbedenken verlange. Der Verweis auf andere EU-Mitgliedstaaten, die nationale Anbauverbote erlassen haben, sei ebenfalls haltlos. Die vorgebrachten Studien seien bereits widerlegt: Zuletzt habe eine französische Behörde der von Österreich angeführten Begründung für eine nationale Schutzklausel widersprochen. |
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Bonn. BVA. 17.04.2009. Zu einem intensiven Meinungsaustausch mit Bundesministerin Ilse Aigner unter dem Motto „Wettbewerbsfähigkeit stärken – Herausforderungen für die deutsche Agrarwirtschaft meistern“ trafen sich am 15.04.09 die Präsidenten und Geschäftsführer der im „Grain Club“ organisierten sechs Verbände der Getreide-, Ölsaaten- und Futtermittelwirtschaft, zu denen u.a. auch der BVA gehört. Ebenfalls vertreten waren der BGDP und der BVO.
Bei diesem Gespräch konnte auch auf das Thema Gentechnik eingegangen werden.
Zum Thema Gentechnik. Hierzu gab es einen sehr offensiven Meinungsaustausch über die negativen Auswirkungen der Nulltoleranz-Politik und des Anbauverbots auf alle Marktsegmente, von denen nicht nur die konventionelle Agrarwirtschaft sondern auch der Ökolandbau betroffen sind. Letztlich wird die Versorgung der Lebens- und Veredelungswirtschaft mit importierten Agrarrohstoffen immer stärker gefährdet. Vor diesem Hintergrund haben die Verbände u.a. gefordert:
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Einführung eines Toleranzwertes in Höhe von 0,5 Prozent („Schweizer Modell“) für diejenigen GVO in Lebens- und Futtermitteln, die in Drittländern bereits kommerziell genutzt werden und damit auch eine behördliche Sicherheitsprüfung mit positivem Urteil durchlaufen haben.
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Einführung eines praxisgerechten GVO-Kennzeichnungs-Schwellenwertes für Saatgut
In der anschließenden Diskussion machte Ministerin Aigner deutlich, dass die Nulltoleranz ein sehr sensibles Thema sei und auf europäischer Ebene weiter verfolgt werden müsse. Zum Anbauverbot von MON810 betonte sie, dass es sich hierbei um eine Einzelfall-entscheidung handele und nicht generell gegen die grüne Gentechnik gerichtet sei.
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[1] Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Die Saatgutwirtschaft fordert seit Jahren Schwellenwerte für unbeabsichtigte GVO-Bestandteile in konventionellem Saatgut. Bei zunehmender Verbreitung des GVO-Anbaus weltweit steigt die Wahrscheinlichkeit von Einträgen in konventionelles Saatgut und damit die Haftungsrisiken für Züchter und Saatgutunternehmen. In 2008 wurden weltweit 125 Mio. Hektar mit GV-Pflanzen bestellt. Vermischungen sind im offenen System Landwirtschaft bei diesen Größenordnungen nicht vollständig zu vermeiden. Bisher sind in der EU zwei durch Gentechnik erzeugte Merkmale einer Pflanze (Events) zum Anbau zugelassen - in der praktischen Landwirtschaft wird derzeit ausschließlich Bt-Mais MON810 genutzt. Zwar hat noch eine weitere gv-Maislinie (Event T25) eine gentechnikrechtliche Zulassung zum Anbau, jedoch sind keine Sorten dazu auf dem Markt. MON810 wurde im Jahr 2009 EU-weit auf 86.275 Hektar angebaut. Werden kleinste GVO-Spuren im Saatgut nachgewiesen, muss die Ware zurückgerufen werden. Es herrscht Nulltoleranz. Die EU-Kommission hat angekündigt, in Verlauf des Jahres 2010 einen Vorschlag zur Lösung der Problematik zu unterbreiten.
Die für April 2010 angekündigte Diskussion um eine technische Lösung für die Ausgestaltung der Nulltoleranz in der EU soll nun Mitte Mai im zuständigen EU-Ausschuss geführt werden. Die EU-Kommission hat daher angekündigt, einheitliche Probe- und Nachweisverfahren festzulegen. Angedacht ist eine Nachweisgrenze von 0,1 %. Für welche Produkte - Futter-, Lebensmittel oder auch Saatgut - diese technische Lösung greifen soll, ist noch umstritten. Auf EU-Ebene wird derzeit eine technische Lösung für unbeabsichtigte Spuren (noch) nicht genehmigter GVO lediglich für Futtermittel und Lebensmittel diskutiert. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fordert bei der Kommission sogar ausschließlich eine Regelung für Futtermittel.
Die Züchter fordern daher, auch den Bereich Saatgut in die aktuellen Diskussionen mit einzubeziehen und praktikable Saatgutschwellenwerte für das zufällige und technisch unvermeidbare Auftreten von GVO-Spuren festzulegen. Die Pflanzenzüchter weisen darauf hin, dass der sensible Saatgutbereich in besonderem Maße von der Rechtsunsicherheit durch fehlende Schwellenwerte betroffen sei. Der weltweit ständig steigende Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (derzeit 134 Mio. Hektar in 25 Ländern) und eine zunehmende Globalisierung des Handels steigern die Wahrscheinlichkeit, dass unbeabsichtigte GVO-Spuren in Saatgut nachgewiesen werden. Die Folgen sind kostenintensive Rückruf- und Vernichtungsanordnungen sowie Imageschäden für die Züchter. Die Agrar- und Ernährungsbranche benötige daher eine umfassende Regelung, die die Rechtssicherheit für alle Bereiche der Warenkette von Saatgut über Futtermittel und Lebensmittel erhöht. Wie die Züchter mitteilen, sieht die Bundesregierung jedoch keinen Handlungsbedarf und verweist auf die, für die Überwachung und den Vollzug zuständigen Länder. Sollten sich die Aussichten für eine umfassende technische Lösung auf europäischer Ebene nicht entscheidend verbessern, so wollen die Züchter in Deutschland eine nationale Übergangsregelung bzw. eine für alle Seiten praktikable Ausgestaltung des GVO-Monitorings erreichen. |
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