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 J. Ökologisches Saatgut


| Einführung |
| Ökologisches Saatgut und ökologische Pflanzenzucht |
| OrganicXseeds-Deutschland |
| Rechtsgrundlagen |
| Besonderheiten bei Produktion/Handel mit Biosaatgut |
| BVO-Fachabteilung „Ökosaatgut“ |
 
 Einführung


Der Hauptgedanke der ökologischen Landwirtschaft ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Der Ökologische Landbau ist daher besonders auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Die Produktion gesunder, rückstandsfreier Lebensmittel von besonderer Qualität ist eines der Hauptziele. Folgende Maßnahmen stehen im biologischen Ackerbau im Vordergrund:

  • standortgerechte Arten- und Sortenwahl, Anbau wenig anfälliger Sorten in geeigneten, abwechslungsreichen Fruchtfolgen mit vielen Fruchtfolgegliedern und Zwischenfrüchten
     

  • kein Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln, Einsatz von Nützlingen, mechanische Unkraut-Bekämpfungsmaßnahmen
     

  • keine Verwendung leicht löslicher mineralischer Düngemittel, Ausbringen von organisch gebundenem Stickstoff vorwiegend in Form von Mist oder Mistkompost, Gründüngung durch Stickstoff sammelnde Pflanzen (Leguminosen) und Einsatz langsam wirkender natürlicher Düngestoffe
     

  • Pflege der Bodenfruchtbarkeit durch ausgeprägte Humuswirtschaft
     

  • Flächenbindung und artgerechte Tierhaltung

 Ökologisches Saatgut und ökologische Pflanzenzucht


Der Einsatz von ökologisch erzeugtem Saat- und Pflanzgut im Öko-Landbau ist in der EG-Öko-Basisverordnung Nr. 834/2007 und ihren Folgeverordnungen (z.B. 889/2008 etc.) geregelt. Für alle Öko-Landwirte ist die Verwendung von ökologisch erzeugtem Saat- und Pflanzgut somit vorgeschrieben. Bei einjährigen Kulturen müssen die Samen in ökologischer Bewirtschaftung produziert worden sein. Ist ökologisch vermehrtes Saatgut nicht verfügbar, darf ungebeiztes Saatgut aus konventioneller Erzeugung eingesetzt werden. Allerdings muss der Nachweis der Nichtverfügbarkeit anhand der offiziellen Öko-Saatgutdatenbank OrganicXseeds überprüft werden. Nur wenn hier kein geeignetes Öko-Saatgut eingetragen ist bzw. nicht verfügbar ist, darf der Rückgriff auf nicht ökologisch produziertes Saatgut erfolgen. Der Landwirt muss hierfür eine Ausnahmegenehmigung seiner Kontrollstelle beantragen.

Das im Öko-Landbau eingesetzte Vermehrungsmaterial geht in vielen Fällen auf eine konventionelle Züchtung zurück. In der letzten Stufe vor Abgabe an den Landwirt findet jedoch eine Vermehrung unter ökologischen Bedingungen statt. Eine vollständig ökologische Pflanzenzucht ist bislang noch selten; allerdings existieren im Getreidebereich bereits erste echte Öko-Sorten, also Vermehrungsmaterial, das komplett unter Öko-Bedingungen gezüchtet und vermehrt wurde.

Bei der rein ökologischen Pflanzenzüchtung kommen nur Zuchtmethoden zum Einsatz, die mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus im Einklang stehen. Ziel ist es, Sorten zu schaffen, die gut an ökologische Bedingungen angepasst und leistungsfähig sind. Der ökologische Anbau stellt vielfach andere Anforderungen an die Sorten als die konventionelle Landwirtschaft. Im Biolandanbau stehen oftmals weniger Nährstoffe zur Verfügung, die Nährstoffdynamik über das Jahr gesehen ist eine andere, die Konkurrenz der Beikräuter ist stärker ausgeprägt und gegen Krankheiten können keine Fungizide eingesetzt werden. Darüber hinaus ist es auch besonderes Zuchtziel, bei geringerem Nährstoffangebot (z.B. Stickstoff) hochwertige Qualitäten (z.B. Backfähigkeit bei Getreide) zu erzielen. In der ökologischen Pflanzenzüchtung findet daher die Selektion des züchterischen Materials bereits unter ökologischen Bedingungen statt. Für den Öko-Landbau wichtige Zuchtziele wie Unkrauttoleranz, Nährstoffaneignungsvermögen und Resistenzen gegen samenbürtige Krankheiten können so bereits bei der Züchtung gezielt beachtet werden.

 OrganicXseeds-Deutschland


Seit dem 01.01.2004 regelt die Verordnung (EG) Nr. 1452/2003 vom 14. August 2003 die Verwendung von Saatgut und Pflanzkartoffeln im ökologischen Landbau. Die Verordnung schreibt vor, dass jeder Mitgliedstaat eine Datenbank einrichten muss, in der die Verfügbarkeit von Saatgut und Pflanzkartoffeln aus ökologischer Vermehrung dokumentiert wird. Diese rechtlich verbindliche und abschließende Dokumentation wurde in Deutschland mit der Datenbank OrganicXseeds umgesetzt. In die Datenbank www.organicXseeds.de werden die aktuell in Deutschland verfügbaren und ökologisch vermehrten Sorten von Saat- und Pflanzgutunternehmen eingestellt. Das in die Datenbank OrganicXseeds eingestellte Angebot an Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial ist die Grundlage für Genehmigungsentscheidungen durch die betreffenden Kontrollorgane. Die Angaben in der Datenbank ersetzen jedoch in keinem Fall eine ggf. einzuholende Genehmigung für den Einsatz nicht ökologisch erzeugten Saatgutes und vegetativen Vermehrungsmaterials.

 Rechtsgrundlagen


Zum 01. Januar 2009 wurden die bisherige EU-Öko-Verordnung 2092/91 durch die neue Öko-Basisverordnung 834/2007 und ihre Durchführungsverordnungen 889/2008 und 1235/2008 abgelöst. In der "Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologisch/biologischen Erzeugnissen" wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Sie knüpft an den Basisrichtlinien der "Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen" (IFOAM) an, in der rund 750 Verbände aus über 100 Nationen organisiert sind. Die EU-Verordnungen regeln Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle innerhalb der EU sowie den Import von Bio-Produkten.

Die wichtigsten Inhalte der neuen EU-Ökoverordnung:

  • Betriebsmittel: Erstmalige Festlegung von detaillierten Kriterien für die Zulassung und Verwendung von Betriebsmitteln und Zusatzstoffen.
     

  • GVO-Präzision: Weder gentechnisch veränderte Organismen selbst noch aus GVO oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse dürfen eingesetzt werden.
     

  • Aufzeichnungspflicht: In verschiedenen Produktionsbereichen wird die Bedarfsanerkennung durch die Kontrollstellen durch eine Buchführungspflicht ersetzt.
     

  • Umstellung: Umstellungssaatgut darf jetzt ohne weitere Bedingung eingesetzt werden.
     

  • Pflanzenbau: Neuregelung beim Einsatz von Dünger, Pflanzenschutz-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel wurden getroffen.
     

  • Verarbeitung: Klare Regelungen für den Einsatz von Zutaten wurden festgelegt.
     

  • Kennzeichnung: Verpflichtendes Gemeinschaftslogo sowie geänderte Codenummern und Herkunftsangaben müssen ab dem 01. Juli 2010 verwendet werden.
    Die gleichzeitige Verwendung staatlicher Siegel (dt. Bio-Siegel) und auch die Verwendung privater Logos wie die der Anbauverbände sind weiterhin möglich.
     

  • Kontrolle: Kontrollstellen müssen sich künftig akkreditieren lassen und einheitliche Zertifikate verwenden.
     

  • Importe: Neueinführung der Konformitätsregelung, d.h. landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel aus Staaten, die nicht der EU angehören, dürfen in der EU nur dann als Öko-Ware vermarktet werden, wenn dort konforme oder gleichwertige Regelungen sowohl im Hinblick auf die Produktionsvorschriften als auch in Bezug auf die Kontrollmaßnahmen gelten.


EG-ÖKO-BASISVERORDNUNG – Stand Januar 2009 –
VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökolo-gischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91,
(EU-Amtsblatt Nr. L 189 vom 20.07.2007, S. 1)
(Stand: Januar 2009)
 

VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
(EU-Amtsblatt Nr. L 189/1 v. 20.07.2007)

Text des EU-Amtsblatt im PDF-Format

– Stand September 2009 –
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2008 DER KOMMISSION vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle,
(EU-Amtsblatt Nr. L 250 vom 18.09.2008, S. 1)
 

VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2008 DER KOMMISSION vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/ biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle
(EU-Amtsblatt Nr. L 250/1 vom 18.09.2008)
 

Text des EU-Amtsblatt im PDF-Format

VERORDNUNG (EG) Nr. 1254/2008 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/ biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle
(EU-Amtsblatt Nr. L 337/80 vom 16.12.2008)

Text des EU-Amtsblatt im PDF-Format

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DRITTLANDIMPORTE VERORDNUNG (EG) Nr. 1235/2008 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biolo-gischen Erzeugnissen aus Drittländern, ABl. Nr. L 334 vom 12.12.2008, S. 25 geändert durch: Verordnung (EG) Nr. 537/2009 der Kommission vom 19. Juni 2009, ABl. Nr. L 159 vom 20.06.2009, S. 6 (Aufnahme von Tunesien und Änderungen)
 

VERORDNUNG (EG) Nr. 1235/2008 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biolo-gischen Erzeugnissen aus Drittländern
(EU-Amtsblatt Nr. L 334/25 vom 12.12.2008)

Text des EU-Amtsblatt im PDF-Format


Die EU-Regelungen werden in Deutschland national durch das Öko-Landbaugesetz flankiert, welches ebenfalls zum 1. Januar 2009 in geänderter Fassung in Kraft getreten ist. Es trifft spezielle Regelungen zum Kontrollsystem und zu Sanktionsmaßnahmen und wurde an die neuen Bio-Verordnungen angepasst.


Öko-Landbaugesetz (ÖLG) vom 7. Dezember 2008
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko- Landbaugesetz - ÖLG)
(BGBl. 2008 Teil I S. 2358).

Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (Europäisches Amtsblatt EU Nr. L 189 Seite 1) sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft.
Gültig ab: 07.12.2008


Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) vom 10.Dezember 2001
Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus (Öko- Kennzeichengesetz - ÖkoKennzG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2009
(BGBl. 2009 Teil I S. 78),

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (EU-Amtsblatt. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006 (EU-Amtsblatt EU Nr. L 363 S. 81), sind beachtet worden.
Gültig ab: 20.01.2009


Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV) vom 06.Februar 2002, (BGBl. I S. 589), die durch die Verordnung vom 30. November 2005 (BGBl. I S. 3384) geändert worden ist.
Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens.
Gültig ab: 30.11.2005


   
 Besonderheiten bei Produktion/Handel mit Biosaatgut


Handelshäuser, die Biosaatgut handeln möchten, müssen sich einer EG-Biokontrolle unterziehen. Wird Biosaatgut neben konventionellem Saatgut gelagert, gehandelt etc., ist auf eine strenge Trennung der Waren/Warenströme zu achten. Außerdem sind für Biosaatgut die spezifischen Vorgaben für die Deklaration auf Verpackungen und Liefer- wie Rechnungsunterlagen zu beachten. Wer darüber Biosaatgut nicht nur handeln, sondern auch aufbereiten möchte, benötigt hierfür eine Ökozertifizierung der Aufbereitungsstätte und muss branchenübliche Zusatzuntersuchungen an der Saatware vornehmen (z.B. Sporen-untersuchung, Triebkrafttest etc.).

 BVO-Fachabteilung „Ökosaatgut“


Einige Mitgliedsbetriebe des BVO sind anerkannte VO- oder UVO-Firmen, die sich auf die Vermehrung und den bundes- bzw. EU-weiten Vertrieb von ökologisch erzeugtem Saatgut spezialisiert haben. Im Rahmen der Verbandstagungen und -sitzungen werden daher auch die spezifischen Anforderungen und Probleme aus dem ökologischen Landbau thematisiert. Interessierte Mitglieder erhalten monatlich ein Rundschreiben zu aktuellen Themen (Markt, Gesetzgebung etc.) rund um den ökologischen Landbau.


 

 
 

 

 

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