Anerkannte Vermehrungsflächen 2023

Für die Bemessung des Jahresbeitrages zum Bundesverband der VO-Firmen ist gemäß Mitgliederbeschluss die Größe der anerkannten Saatgutvermehrungsflächen für Getreide und Leguminosen sowie die aufbereitete Menge Hybridsaatgut maßgeblich.

Bitte melden Sie nachstehend Ihre zur Ernte 2023 anerkannte Vermehrungsfläche bzw. aufbereitete Menge Hybridsaatgut unterteilt nach Fruchtarten. Falls eine oder mehrere Kulturarten im Betrieb nicht vermehrt werden, ist eine Nullmeldung erforderlich. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.