Änderung der Zulassungsauflagen des Beizmittels Vibrance Trio

31.01.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Inkrafttreten der Anwendungsbestimmungen NT699-2 („ausschließlich Beizung in zertifizierten Beizstellen“) und NT715-1 („Heubach a.s. - Auflage“) für ein weiteres Jahr bis zum 01.01.2021 ausgesetzt. Aufgrund des neu festgesetzten Zieldatums ändert sich die Kodierung der beiden Anwendungsbestimmungen zu neu: NT699-3 und NT715-3. Damit hat die Saatgutbranche mehr Zeit gewonnen, um sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einzustellen. Die neue Auflagenbeschreibung finden Sie hier. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf das zu Beginn des Jahres versandte SeedGuard Rundschreiben an die SeedGuard Teilnehmer mit dem Hinweis auf die gesenkten Teilnahmegebühren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.