Aktueller Stand Überarbeitung europäisches Saatgutrecht

30.11.2023

Mehrfach haben wir an dieser Stelle schon über den am 5. Juli 2023 vorgelegten Entwurf zur Überarbeitung des europäischen Saatgutrechts berichtet. Die Diskussionen sowohl in der Ratsarbeitsgruppe – Deutschland ist hier durch das BMEL und das BSA vertreten – als auch im federführenden Agrarausschuss des Europäischen Parlaments gehen weiter. Am 27. November 2023 fand eine gemeinsame Anhörung im entsprechenden Ausschuss in Brüssel statt. Diese können Sie hier einsehen. Die grundsätzlichen Bedenken, die wir hier in der Saatgutverbändegemeinschaft hegen, werden in Brüssel nicht aller Orten geteilt. Euroseeds begrüßt grundsätzlich den Vorschlag und erachtet ihn als ausgereifter als den ersten Vorstoß vor ca. 10 Jahren. Ebenso wird das Einbeziehen in die Kontrollverordnung als positiv erachtet. Dies ist für uns ein nicht gangbarer Weg.

Mittlerweile ist auch der Bericht des Berichterstatters aus dem Agrarausschuss, Herbert Dorfmann, veröffentlicht worden. Einige unserer im Vorfeld eingereichten Änderungsanträge sind übernommen worden. Kritisch ist allerdings, dass er sich nicht gegen die Kontrollverordnung ausspricht und sogar die vorgesehenen Ausnahmen ausweiten will. Wir haben die Änderungsanträge bewertet – einsehen können Sie diese hier.

Bis zum 07. Dezember 2023 läuft noch die Stakeholderkonsultation. Der BVO erarbeitet derzeit die Stellungnahme. Diese Konsultation richtet sich an die Öffentlichkeit, so dass auch Sie aufgerufen sind, daran teilzunehmen. Die wesentlichen und grundsätzlichen Kritikpunkte sind folgende:

Zusammenfassend ergeben sich nachfolgende grundsätzlich negative Anmerkungen:

  • Die Einbeziehung des Saatgutrechts in die Kontroll-Verordnung ((EU)2017/625, OCR) führt zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Zudem sieht die OCR keine lückenlose Kontrolle von PRM vor deren Vermarktung vor.                                                                                  
  • Die Vielzahl an delegierten und Durchführungsrechtsakten führt zu Unsicherheit sowie Intransparenz des vorgelegten Entwurfs.
  • Die Rechtsgrundlage einer PRM-VO mit einer Vielzahl weiterer noch zu erlassender Rechtsakte führt zu unübersichtlichen Regelungen und nicht zu einem schlankeren System.
  • Die Ausweitung der Ausnahmen von den allgemeinen Regeln des Saatgutrechts sind zu weitreichend, in vielen Punkten widersprüchlich, bergen erhebliches Missbrauchspotential und führen letztendlich zu Parallelmärkten. Dadurch werden die Grundsäulen des Saatgutrechts in Frage gestellt.