BMEL Eilverordnung Saatgut

22.07.2015

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den BVO von seiner Absicht unterrichtet, den Import, das Inverkehrbringen und die Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit den neonicotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam gebeizt wurde, durch eine Eilverordnung zu untersagen. Die „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut für Wintergetreide“ wurde am 20.07.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist demnach am 21.07.2015 in Kraft getreten.

Das heißt: Das Verbot des Imports, des Inverkehrbringens und der Aussaat gilt bereits. Die Eilbedürftigkeit ergebe sich insbesondere aus der Notwendigkeit, vor der bevorstehenden Beschaffung von Wintergetreide-Saatgut Rechtsklarheit für die Betroffenen zu schaffen, heißt es.

Bei der diese Eilverordnung betreffenden Ware kann es sich demnach nur um Importware von mit Clothianidin, Thiamethoxam oder Imidacloprid behandeltem Wintergetreide handeln.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Verkündung der Eilverordnung im Bundesanzeiger.