Konsultation zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beendet

30.09.2022

Am 19. September 2022 endete die Online-Konsultation zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Es wurden 8181 Eingaben verzeichnet, die Auswertung seitens der EU-Kommission steht aktuell noch aus. Der Vorschlag der EU- Kommission, den Einsatz bis 2030 zu halbieren und in „sensiblen Gebieten“ komplett zu untersagen, stößt bisher bei den allermeisten Landwirtschaftsministern in der EU auf starke Kritik. Dies wurde beim EU-Agrarrat in Brüssel in dieser Woche deutlich. Polen forderte die Kommission auf, eine erneute Folgenabschätzung über die Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit - auch im Lichte des Krieges in der Ukraine - vorzulegen. Dies war auch einer unserer wichtigsten Kritikpunkte, die wir im Vorfeld des Agrarrates nochmal als Pressemeldung kommuniziert hatten. Bis dahin müsse der Gesetzgebungsprozess ausgesetzt werden. Außerdem wurde kritisiert, dass der Entwurf an sehr vielen Stellen unklar sei. So sei etwa die Definition des Begriffs „sensible Gebiete“, in denen ein Komplettverbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes vorgesehen sei, zu vage. Die überwiegende Mehrheit der Agrarminister teilte die polnischen Forderungen. Lediglich Deutschland, Dänemark und die Niederlande sicherten Brüssel ihre grundsätzliche Unterstützung bei der Weiterführung des Gesetzgebungsprozesses zu.  Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir begrüßte die verbindlichen Reduktionsziele. Verbesserungsbedarf sieht er allerdings bei den Gebietseinschränkungen; hier bedürfe es weiterer Klarstellungen. Eine Folgenabschätzung lehne Deutschland allerdings ab, da diese den Gesetzgebungsprozess unnötig verzögern würde, erklärte Özdemir. Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion aus dieser Woche geht hingegen hervor, dass die Bundesregierung noch keine abschließende Positionierung vorgenommen habe. Interessanterweise sieht sich die Bundesregierung in der Antwort nicht in der Lage, abzuschätzen, wieviel Hektar Fläche in Deutschland von dem möglichen Anwendungsverbot betroffen wären. Dabei hat das dem BMEL nachgelagerte Thünen-Institut eine Studie veröffentlicht, wonach bei Umsetzung der jetzigen Pläne in allen empfindlichen Gebieten 3,5 Mio. Hektar Ackerfläche brach liegen, verwildern oder verbuschen würden.

Die FDP hat in der vergangenen Woche Unterstützung für einen CDU/CSU Antrag signalisiert. Darin appellierte die Union an die Bundesregierung, Innovationen in Züchtung, Pflanzenschutz und Digitalisierung in den Mittelpunkt zu stellen. Ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten und Natura-2000-Gebieten solle verhindert werden. Entscheidungen über Einschränkungen beim Pflanzenschutz müssten außerdem auf wissenschaftlichen Fakten basieren. Die geplanten Verbote beziehen sich auch auf Pflanzenschutzmittel, die im Ökolandbau eingesetzt werden dürfen. Hier steht zu erwarten, dass in den nächsten Wochen auch aus der Öko-Branche noch stärkere Kritik zu vernehmen sein wird.

Unserer Einschätzung nach wird die Verordnung sicher nicht in der Schärfe verabschiedet, wie sie durch die EU-Kommission vorgelegt wurde. Dies ist schon mal ein erster Teilerfolg der Agrarbranche. Es beginnt nun ein intensives Ringen zwischen Rat (also den Mitgliedsstaaten), Parlament und Kommission. Bis zum endgültigen Inkrafttreten wird noch einige Zeit ins Land gehen. Das Verfahren wird weiterhin intensiv und kritisch begleitet und vor allem auf die möglichen Auswirkungen in punkto Ernährungssicherheit hingewiesen. Dies wurde auch in der Beteiligung an der Online-Konsultation dargestellt; in diesem Zusammenhang aber auch auf die Besonderheiten in der Saatgutproduktion hingewiesen.